Jahresbericht des LWL-Integrationsamtes Westfalen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Jahr 2009 in 6.700 Fällen Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben finanziell unterstützt. So konnten im vergangenen Jahr trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise unter anderem 336 behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze neu geschaffen werden, wie LWL-Sozialdezernent Matthias Münning am Montag (20.09.) in Bochum im LWL-Sozialausschuss berichtete.
Weitere 2.500 Arbeitsplätze statteten die örtlichen Träger (kreisfreie Städte, Kreise und große kreisangehörige Städte) mit technischen Arbeitshilfen aus. Die finanziellen Mittel stellte der LWL aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Den Ausgleich zahlen Betriebe, die gemessen an ihrer Mitarbeiterzahl zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
In 83 Integrationsprojekten hat das LWL-Integrationsamt Westfalen 800 schwerbehinderte Menschen mit 4,6 Millionen Euro gefördert. Sie arbeiten in Integrationsunternehmen oder -abteilungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mit nicht behinderten Menschen zusammen. "Die Integrationsprojekte sind gerade bei uns in Westfalen-Lippe eine Erfolgsgeschichte. Sie zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und soziales Engagement keine Gegensätze sein müssen und Inklusion auch auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann", sagte Münning.
Persönliche finanzielle Hilfen
Es sei dem LWL-Integrationsamt und den örtlichen Trägern gelungen, zahlreiche schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, so Münning weiter. Zu diesem Zweck erhielten 1.086 schwerbehinderte Menschen auch persönliche finanzielle Hilfen. "Wir unterstützen beispielsweise Menschen, die sich beruflich fortbilden möchten oder die am Arbeitsplatz eine Arbeitsassistenz benötigen", erklärte Münning. Wenn es für schwerbehinderte Menschen nicht möglich ist, einzelne Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz zu verrichten, können sie auch eine Arbeitsassistenz zur Unterstützung in Anspruch nehmen. Außerdem habe der LWL in 2.020 Fällen Arbeitgebern außergewöhnliche Belastungen, die ihnen durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern entstanden sind, abgegolten, so Münning weiter.
Kündigungsschutz
Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen ist es auch Aufgabe des LWL-Integrationsamtes, über Anträge der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Unter den 3.790 beantragten Kündigungen im Jahr 2009 waren 39 Prozent, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittig war. In 48,2 Prozent dieser Fälle trug das LWL-Integrationsamt dazu bei, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten konnten.
Das LWL-Integrationsamt verfügte 2009 über Einnahmen von 47,16 Millionen Euro aus der Aus-gleichsabgabe. Der LWL verwendete 18,6 Millionen Euro für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmern. Mit 3,9 Millionen Euro förderte das LWL-Integrationsamt Werkstätten für behinderte Menschen. 6,1 Millionen Euro erhielten die Integrationsfachdienste, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen ins Arbeitsleben unterstützen.
Beispiel 1: CNC-Dreher Michael Höser und Auszubildender Kevin Ecker
Der stark sehbehinderte Michael Höser hat im LWL-Berufsbildungswerk Soest eine Ausbildung zum CNC-Dreher absolviert. Seit 1992 ist er bei der Carl Geringhoff GmbH & Co. KG in Ahlen beschäftigt, die Maispflücker und Getreideschneidwerke für Mähdrescher sowie Mühlen produziert. Der Arbeitsplatz an der modernen CNC-Drehmaschine wurde im Jahr 2007 gemeinsam mit dem LWL-Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen neu gestaltet. Dabei gelang es, eine elektronische Lupe in die Steuerungssoftware der Anlage zu integrieren. Mit der Computermaus kann Höser nun die Lupe über den Monitor ziehen und so alle Angaben lesen.
Der Zusammenarbeit des LWL-Fachdienstes und des Integrationsfachdienstes Soest verdankt der 19-jährige Kevin Ecker seinen Ausbildungsplatz. Aufgrund einer starken Sehbehin-derung, einer Hörschwäche und einer leichten Gesichtslähmung, die zu Sprachschwierigkeiten führt, besuchte er die LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung in Werl. Im Arbeitsbereich Übergang Schule/Beruf entwickelte er Ziele für seine berufliche Laufbahn und wechselte zum LWL-Berufskolleg in Soest. Hier erreichte er seine ersten Ziele: den Realschulabschluss und die Vorbe-reitung auf eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker. Bei einem Praktikum bei der Carl Geringhoff GmbH überzeugte er und erhielt einen Ausbildungsvertrag. Er wird hier von ebenfalls sehbehinderten Kollegen ausgebildet, die besonders auf seine Bedürfnisse eingehen und ihre speziellen Erfahrungen weitergeben können.
Beispiel 2: Jan-Henning Roes, Auszubildender zum Landwirt
Der Vater von Jan-Henning Roes bat das LWL-Integrationsamt, seinen Sohn dabei zu unter-stützen, sich zum Landwirt ausbilden zu lassen. Roes hatte als Schüler der Albert-Schweitzer-Schule (Förderschule Lernen) in Münster ein Betriebspraktikum bei einem Ferkelzuchtbetrieb in Münster gemacht. Das Praktikum war ein so großer Erfolg, dass der Landwirt einen "runden Tisch" mit Jan-Henning, dessen Eltern und Lehrerin sowie dem LWL-Integrationsamt und dem Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer einberief. Der Landwirt war von der Motivation und der Arbeitsbereitschaft des damals 17-jährigen begeistert, die Halbseitenlähmung, von der besonders die rechte Hand betroffen ist, sah er nach seinen Erfahrungen nicht als Hinderungsgrund. Alle Beteiligten unterstützten das Vorhaben. Die Agentur für Arbeit bewilligte schließlich eine zwölfmonatige Vorbereitungsmaßnahme auf dem Hof, die ebenfalls erfolgreich war. Im September 2009 begann Jan-Henning Roes seine Ausbildung zum Landwirt. Die Agentur für Arbeit zahlt einen monatlichen Zuschuss zum Ausbildungsgeld, das LWL-Integrationsamt hat sich an den Kosten des Führerseins der Klasse T ("Treckerführerschein") beteiligt und eine Ausbildungsstart-Prämie gezahlt
Quelle: Pressemeldung Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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