Bayerischer Plan zur RDG-Abschwächung gefährdet massiv den Verbraucherschutz heute

0

Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern haben Bundes- und Landesrechtsanwaltskammern eine gemeinsame Stellungnahme gegen die geplante Novelle des Rechtsdienstleistungsgesetzes veröffentlicht. Darin kritisieren sie, dass Rechtsschutzversicherer aufgrund ihrer Profitmaximierung nicht die erforderliche Neutralität im Mandatsverhältnis wahren können. Erwartete Interessenkonflikte und eine mögliche Kostenverweigerung ohne anwaltliche Kontrolle würden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Rechtsposition erheblich benachteiligen. Zudem wird das berufsständische Regelwerk ausgehebelt, Verbraucherrechte geschwächt und das Vertrauen in die Beratung untergraben.

Anwältetag warnt vor Erosion der Rechtsberatung Unabhängigkeit durch Versicherer

Am 6. November 2025 machte die Bundesrechtsanwaltskammer im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern in einer Pressemitteilung deutlich, dass der vorgelegte Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes die wesentlichen Garantien für freie und unabhängige anwaltliche Beratung aushöhle. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie, den Entwurf auf Bundesebene abzulehnen, um die Neutralität, Qualität und Vertrauenswürdigkeit der anwaltlichen Tätigkeit dauerhaft zu schützen und den Verbraucherschutz nicht zu gefährden.

Ohne jegliche Transparenz laufen Versicherer Beratungskostenverweigerung gegen Verbraucher ein

Gewinnorientierung bestimmt das Geschäftsmodell von Rechtsschutzversicherern, die Kosten senken und Erträge steigern wollen. Diese Ausrichtung kollidiert mit dem Prinzip einer unabhängigen und mandantenfreundlichen Rechtsberatung. Erbringen Versicherungen selbst Rechtsdienstleistungen, entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, in denen wirtschaftliche Überlegungen Vorrang haben. Betroffene Kunden erfahren diese Zielkonflikte nicht, da Versicherer keine Informationspflicht diesbezüglich tragen. Zudem bestehen keine wirksamen Kontrollmechanismen, um Verbraucherschutz und Transparenz sicherzustellen.

Deckungszusagen erfolgen oft nur nach dringender kostenintensiver anwaltlicher Intervention

Praktiker aus Anwaltskanzleien berichten, dass viele Rechtsschutzversicherer anfängliche Deckungszusagen entweder ablehnen oder zeitlich hinauszögern, um Kostenerstattungen zu minimieren. Erst durch den Einsatz juristischer Fachkompetenz und gerichtlicher Verfahren wird häufig die ursprünglich vereinbarte Kostenübernahme durchgesetzt. Werden Versicherer zu direkten Anbietern juristischer Leistungen, entfallen etablierte Safeguards gegen missbräuchliche Leistungsverweigerungen. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten dann kaum Zugriff auf wirksame Schutzinstrumente, die sie vor ökonomischen Interessen der Versicherungsbranche schützen insbesondere in streitintensiven Mandantschaften konfrontiert.

Gesetzesvorhaben missachtet berufsrecht und untergräbt anwaltliche Unabhängigkeit für Mandanten

Der geplante Entwurf in Bayern übersieht die integrale Funktion berufsrechtlicher Verpflichtungen, die Rechtsberatung auf Qualität, Unabhängigkeit und Neutralität ausrichten. Die verbindlichen Normen des Standes- und Haftungsrechts binden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dauerhaft an eine rein mandantenorientierte Mandatsführung. Werden diese Schutzmechanismen aufgehoben, droht eine Interessenkollision zu Lasten der Verbraucher. Nur durch das berufsrechtliche Korsett bleibt gewährleistet, dass Beratungsprozesse transparent, objektiv und frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen verlaufen und Mandantenschutz dauerhaft gewahrt wird.

Unabhängige Rechtsberatung durch Versichertenberatung massiv aufs Spiel gesetzt irreversibel

Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, ist das bayerische Vorhaben zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes eine zwischen den Zeilen versteckte Unterstützung für Rechtsschutzversicherer. Er warnt davor, dass die angekündigte organisatorische Trennung von Kostenübernahme und Rechtsberatung nur ein Täuschungsmanöver sei. Versicherungsunternehmen setzten unverändert auf Profitmaximierung, schmähen die Mandanteninteressen und unterminieren damit den Grundsatz einer neutralen und unabhängigen Anwaltsberatung.

Freie Rechtsberatung bleibt gesichert durch klare, verbindliche standesrechtliche Vorgaben

Der beharrliche Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern verhindert eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsmarktes für rein profitorientierte Anbieter und schützt die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung. Verbraucherschutz wird durch verbindliche, transparente Prozessregeln und fachliche Neutralität gewährleistet. Gewählte Kontrollmechanismen befähigen Mandantinnen und Mandanten, auf faire Kostenübernahmen zu vertrauen und sich gegen willkürliche Verweigerungen zu wehren. Die strikte Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten sichert dauerhaft eine erstklassige Beratungsleistung und wahrt das Vertrauen in das Rechtssystem.

Lassen Sie eine Antwort hier