Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand die EEG-Novelle breite Zustimmung beim Bundesverband Wärmepumpe. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Dies veranlasste die Branche zu einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Der Verbraucher soll in den Genuss der Kostensenkung kommen. Dies soll ebenfalls sichergestellt werden. Die Versorger müssen die selbst erhaltene Senkung der Kosten an die Verbraucher weitergeben. Dies soll ein Gesetz sicherstellen.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Dies sollte mehr Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Wärmepumpen lenken. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Ein angenehmer Nebeneffekt ist die Reduzierung des Verbrauchs von Erdgas und Heizöl, was die Erreichung der Klimaziele Deutschlands unterstützt.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. In eine solche Entscheidung fließt stets eine Betrachtung der Betriebskosten mit ein. Auf deren aktuellem Stand lässt sich jedoch keine Wärmepumpe kostensenkend betreiben. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Zweiter Aspekt ist der Werterhalt der Immobilie.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Verbraucher schnell entlasten: durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes soll aber auch die prognostizierte Energiearmut zu bekämpfen sein.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Denn ein Vergütungsanreiz kann dazu führen, Einspeisung und Verbrauch erneuerbarer Energien besser in Waage gehalten werden. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Energiearmut hat in Deutschland ein Gesicht: im Jahr 2015 wurde bei 350.000 Haushalten der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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