Kurze Kaffeepause führt zu sofortiger Kündigung: Gerichtsurteil in Hamm

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Laut einer aktuellen Urteilsverkündung sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich bei der elektronischen Zeiterfassung für Pausen, auch für kurze Kaffeepausen, auszustempeln. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zu negativen Konsequenzen führen.

Unausgestempelte Kaffeepausen: Kündigungsrisiko für Beschäftigte

Bei Vorliegen von Arbeitszeitbetrug kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter ohne Vorankündigung entlassen. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass eine Beschäftigte für etwa zehn Minuten eine Kaffeepause macht, ohne sich elektronisch abzumelden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22) stellte fest, dass eine Abmahnung nicht notwendig ist, wenn die Mitarbeiterin die begangene Handlung leugnet und verdeckt. Selbst ein einmaliger Verstoß kann in diesem Fall ausreichend sein.

Begegnung zwischen Chef und Reinigungskraft endet unangenehm

Der Auslöser für die Entscheidung war ein kürzlich aufgetretener Vorfall: Eine Raumpflegerin stempelte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit bei dem Betrieb ein und begab sich dann in ein gegenüberliegendes Lokal, um einen Kaffee zu trinken. Dabei unterließ sie es jedoch, sich bei der elektronischen Zeiterfassung auszustempeln. Der Chef beobachtete das Geschehen.

Nachdem der Chef die Mitarbeiterin auf ihr Verhalten ansprach, leugnete sie dies zunächst. Erst als er ihr anbot, auf seinem Handy Beweisfotos zu zeigen, räumte die Angestellte ihr Fehlverhalten ein.

Als Konsequenz daraus entschied der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerin, die mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent als schwerbehindert gilt, fristlos zu entlassen. Vor der Kündigung hatte er die Zustimmung des Inklusionsamts erhalten. Die Betroffene reichte eine Klage gegen diese Entscheidung ein und argumentierte, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei, da es sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt habe.

Die Gerichtsentscheidung besagte, dass die Kündigung rechtmäßig war. Ausschlaggebend dafür war das Verhalten der Angestellten nach dem Vorfall. Der enorme Vertrauensbruch rechtfertigte eine sofortige Kündigung.

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