Rentenantrag: Grobe Fahrlässigkeit führt zu Rückzahlungsforderungen

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Das Hessische Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) betont, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Angaben im Rentenantrag genau prüfen sollten. In einem konkreten Fall führte eine unvollständige Angabe in einem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 zu einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro.

Rentner beantragt Altersrente ohne Hinweis auf Verletztenrente

Im vorliegenden Fall hatte der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Allerdings versäumte er es im Jahr 2009, in seinem Rentenantrag anzugeben, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Im Allgemeinen werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, erfolgte keine Kürzung. Erst 2018 erfuhr die DRV von der Erhöhung der Verletztenrente und kürzte die Rente rückwirkend. Nun verlangt sie die zu viel ausgezahlte Rente von über 80.000 Euro zurück.

Das Gericht stellte fest, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit kann in diesem Fall keine Verjährung eintreten, wodurch die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Rentenantrag: Alle relevanten Informationen angeben und Rückforderungen vermeiden

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts macht deutlich, wie entscheidend es ist, alle relevanten Informationen im Rentenantrag anzugeben. Insbesondere Rentenempfänger, die sowohl eine Verletztenrente als auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung äußerst gewissenhaft vorgehen. Die Deutsche Rentenversicherung fragt explizit nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit finanziellen Forderungen der Rentenversicherung rechnen.

Eine professionelle Beratung beim Rentenantrag kann Ihnen helfen, spätere Rückzahlungen zu vermeiden und ein Gefühl der Sicherheit zu schaffen. Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis stehen Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten zur Seite und bieten Ihnen eine qualifizierte Unterstützung. Investieren Sie daher in eine Beratung, um mögliche Risiken zu minimieren.

Rentenantragstellung: Sorgfalt und professionelle Unterstützung sind empfehlenswert

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts verdeutlicht die Wichtigkeit von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Wer diese Vernachlässigt, handelt grob fahrlässig und muss mit möglichen Rückforderungen der Rentenversicherung rechnen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerst sorgfältig agieren und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine kompetente Beratung kann vor finanziellen Belastungen schützen und für eine sichere Zukunft sorgen.

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