Praktikumszeugnis: Alles zu Aufbau, Inhalt und Pflichten

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Mit einem Praktikumszeugnis ist es möglich, sich für eine Stelle zu bewerben. Es können erste praktische Erfahrungen in dem Job nachgewiesen werden. Doch die Anforderungen an dieses Zeugnis sind hoch

Das Praktikumszeugnis: Notwendigkeiten und Rechte des Praktikanten

Für viele Studiengänge ist das Praktikum vorgeschrieben, ohne dieses gilt das Studium nicht als erfolgreich absolviert. Doch auch Absolventen und bereits Berufstätige nutzen ein Praktikum, um in den Beruf hineinzuschnuppern und ein Unternehmen kennenzulernen. Für sie alle ist das Praktikumszeugnis wichtig, denn es sagt dem potenziellen neuen Arbeitgeber, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber mitbringt.

Dabei müssen bei einem Praktikumszeugnis die gleichen Vorgaben beachtet werden, die auch für ein normales Arbeitszeugnis wichtig sind. Es muss wohlwollend formuliert sein und darf weder Schwächen noch Fehler des Betreffenden darstellen.

Um das Zeugnis formulieren zu können, braucht der Personaler oder Ausbilder daher das nötige Wissen über rechtliche Regelungen und praktische Management-Tools. Letztere sind besonders gut dazu geeignet, ein Praktikumszeugnis sicher, einfach und zügig zu erstellen.

Verpflichtende Ausstellung des Praktikumszeugnisses

Meist ist ein Praktikum nur schlecht oder gar nicht bezahlt. Vielmehr soll die praktische Erfahrung der Lohn am Ende sein. Doch dieser kann nur sinnvoll eingesetzt werden, wenn auch das Zeugnis zum Praktikum stimmt und damit keine Steine in den weiteren beruflichen Weg gelegt werden. Wer am Ende nicht mit leeren Händen nach Hause gehen möchte, muss daher auf ein wohlwollendes Praktikumszeugnis bestehen. Dieses muss sogar verpflichtend ausgestellt werden, was viele Praktikanten gar nicht wissen.

Die Pflicht zur Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnisses hat der Arbeitgeber übrigens auch dann, wenn er gar nicht zufrieden mit dem Praktikanten war. Geregelt wird der Anspruch in den Paragrafen 109 der Gewerbeordnung sowie 630 des BGB. Für deren Anwendung ist wichtig zu wissen, dass Praktikanten Arbeitnehmern gleichgestellt sind, daher gelten für sie die gleichen Regelungen. Diese wiederum zielen auch auf die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses ab.

Meist ist ein Praktikum nur schlecht oder gar nicht bezahlt. Vielmehr soll die praktische Erfahrung der Lohn am Ende sein. ( Foto: Adobe Stock- Gina Sanders )

Meist ist ein Praktikum nur schlecht oder gar nicht bezahlt. Vielmehr soll die praktische Erfahrung der Lohn am Ende sein. ( Foto: Adobe Stock- Gina Sanders )

Voraussetzungen für die Ausstellung des Praktikumszeugnisses

Der Arbeitgeber muss sich an alle Vorgaben zum Praktikum halten, wozu auch die Ausstellung des Zeugnisses nach Ende der Praktikumszeit gehört. Des Weiteren sind die Voraussetzungen zur Zeugniserstellung auch durch das Praktikum selbst zu erfüllen.

Es muss gewährleistet sein, dass:

  • das Praktikum berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt
  • über das Praktikum berufliche Erfahrungen möglich werden
  • der Praktikant in den Betrieb eingebunden ist
  • eine offizielle Praktikumsdauer vereinbart wurde (inklusive Anwesenheitspflicht)

Erstellt werden kann ein einfaches oder ein qualifiziertes Praktikumszeugnis. Bei einem einfachen Zeugnis, wie es meist für das Pflichtpraktikum während des Studiums ausgestellt wird, erhält der Praktikant eine Bescheinigung, die ihm Teilnahme, Anwesenheit und Dauer des Praktikums bescheinigt.

Bei einem qualifizierten Zeugnis hingegen werden auch die Leistungen des Praktikanten in seiner Zeit im Unternehmen beschrieben, es werden Aussagen zu Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, zu Sorgfältigkeit und sozialen Kompetenzen getätigt. Ein solch qualifiziertes Zeugnis wird meist bei freiwilligen Praktika ausgestellt.

Wichtig: Der Anspruch auf ein Praktikumszeugnis ist zwar rechtlich festgelegt, allerdings muss der Arbeitgeber nicht ohne Aufforderung tätig werden. Das Zeugnis wird erst geschrieben, wenn es auch verlangt wird. Idealerweise wird der Chef rund zwei Wochen vor Ende des Praktikums darauf hingewiesen, dass ein solches Zeugnis benötigt wird, so bleibt ihm noch genügend Zeit für die Formulierung.

Das Recht, ein Praktikumszeugnis zu verlangen, ist auf ein Jahr begrenzt, allerdings dürfte nachvollziehbar sein, dass eine Formulierung immer schwieriger wird, je länger die Praktikumszeit zurückliegt.

Aufbau und Inhalte des Praktikumszeugnisses

Auch bei einem Zeugnis, das nach dem Praktikum ausgestellt wird, gilt: Es sollte unbedingt auf die Zeugnissprache geachtet werden. Das heißt, dass auch in diesem Zeugnis versteckte Beurteilungen vorhanden sein können. Diese klingen erst einmal gut, der potenzielle nächste Arbeitgeber durchschaut diese aber als negativ.

Dabei unterliegt ein Zeugnis für das Praktikum auch der Wohlwollenheitspflicht, was bedeutet, dass es nicht wissentlich nachteilige Aussagen enthalten darf. Bei Aushändigung des Zeugnisses ist daher wichtig, die Inhalte genau zu lesen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Personaler zu suchen, falls der Praktikant nicht mit den Formulierungen einverstanden sein sollte.

Zeugnis auf Geheimcodes prüfen

Die wichtigsten Worte im Zeugnis sind Adjektive und Adverbien! Es ist ein Unterschied, ob etwas „sehr gut“ oder „exzellent“ erledigt wurde. Auch das kleine Wörtchen „stets“ macht einen Unterschied. Es gibt mittlerweile ganze Sammlungen von Geheimcodes, die die Arbeitgeber untereinander kennen und mit denen sich Mitarbeiter klassifizieren lassen.

Diese Formulierungen sollte auch der Praktikant kennen, der gerade sein Zeugnis erhalten hat. Viele Aussagen sind völlig nichtssagend, wirken sich aber auch nicht gegenteilig aus. Andere wiederum können sich tatsächlich als Steine auf dem Karriereweg entpuppen.

Die wichtigsten Worte im Zeugnis sind Adjektive und Adverbien! ( Foto: Adobe Stock industrieblick )

Die wichtigsten Worte im Zeugnis sind Adjektive und Adverbien! ( Foto: Adobe Stock industrieblick )

Aufbau des Zeugnisses

Das Zeugnis für ein Praktikum sollte den formalen Anforderungen an ein derart wichtiges Dokument entsprechen. Das heißt auch, dass es auf dem üblichen Briefpapier gedruckt sein sollte, das in der Firma verwendet wird. Das Firmenlogo sollte darauf natürlich vorhanden sein.

Die folgenden Bestandteile sind im Zeugnis zu erwarten:

  1. Einleitung mit Name des Praktikanten
  2. Beschreibung der Tätigkeiten im Unternehmen
  3. erworbene Fachkenntnisse bzw. Anwendung einzelner Fachkenntnisse
  4. Bewertungen zu Auffassungsgabe, Leistungs- und Lernbereitschaft sowie Arbeitsweise
  5. mögliche Erfolge
  6. soziales Verhalten, Verhalten zu Vorgesetzten
  7. Schlussformulierungen

Zum Schluss muss unbedingt noch das Datum des Zeugnisses genannt werden, außerdem muss der Personalverantwortliche selbst unterschreiben. Wichtig: Nicht der Chef des Unternehmens muss das Praktikumszeugnis unterzeichnen, sondern es reicht, wenn die Unterschrift von einer dazu berechtigten Person geleistet wird. Das kann auch ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung sein oder der Abteilungsleiter, unter dessen Aufsicht das Praktikum absolviert worden ist.

Häufig wird bei Arbeitszeugnissen am Ende eine Dankesformel gesetzt, die dem Betreffenden für seinen weiteren beruflichen Weg alles Gute wünscht. Das ist bei einem Praktikumszeugnis nicht nötig, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt.

Eine Dankesformel gilt als freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wird daher aber bei einer Bewerbung umso positiver gewertet. Dennoch ist ihr Fehlen kein Beleg für ein schlechtes Arbeitsverhältnis.

Mit einem Praktikumszeugnis ist es möglich, sich für eine Stelle zu bewerben. Es können erste praktische Erfahrungen in dem Job nachgewiesen werden. ( Foto: Adobe Stock-Fizkes)

Mit einem Praktikumszeugnis ist es möglich, sich für eine Stelle zu bewerben. Es können erste praktische Erfahrungen in dem Job nachgewiesen werden. ( Foto: Adobe Stock-Fizkes)

Praktikumszeugnis selbst schreiben?

Der Chef hat wieder einmal keine Zeit? Dann wird er den Praktikanten vielleicht darum bitten, sich das Praktikumszeugnis selbst zu schreiben. Auch das ist möglich, allerdings sollten auch hier die Zeugniscodes bekannt sein. Andernfalls droht eine unwissentliche negative Formulierung, die nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann. Nicht jeder Chef wird auf eine solche Formulierung hinweisen und diese ändern lassen!

Möglicherweise bittet der Chef aber auch darum, einfach auf das Zeugnis zu warten. Das kann sich hinziehen! Bis zu zwei Wochen sind hier als Wartezeit als normal anzusehen, danach sollte freundlich nachgefragt werden, wenn das Zeugnis dringend benötigt werden sollte.

Es gibt allerdings keine gesetzliche Frist, die hier geltend gemacht werden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar für Arbeitszeugnisse entschieden, dass diese zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorliegen müssen.

Doch auch das Gericht hat keine wirkliche Frist festgelegt. Teilweise wird von einer Frist zwischen sechs Monaten und drei Jahren gesprochen, was für ein Zeugnis für ein Praktikum natürlich völlig utopisch ist. Jeder Praktikant sollte sich daher darum bemühen, das Zeugnis so schnell wie möglich zu bekommen, da an diesem unter Umständen der erfolgreiche Abschluss des Studiums hängen kann.

Keine Bringschuld für Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse sind zwar unaufgefordert auszustellen, doch deren Zustellung ist keine Pflicht des Arbeitgebers. Sie unterliegen einer sogenannten Holschuld und müssen von dem Berechtigten oder einer bevollmächtigten Person selbst abgeholt werden.

Eine Ausnahme stellt ein unzumutbarer Aufwand beispielsweise durch eine große Entfernung dar. Auch dann, wenn der Arbeitgeber mit der Ausstellung des Zeugnisses im Verzug ist, muss er für die Zustellung an den Berechtigten Sorge tragen.

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