Voraussetzungen für ein Studium: Diese Möglichkeiten haben Studieninteressierte

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Welche Voraussetzungen für ein Studium sind relevant? Während viele meinen, nur der Numerus Clausus wäre entscheidend, gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die für die Studienplatzvergabe relevant sind.

Voraussetzungen für ein Studium: Die bekannten 3 Faktoren und das Hilfsmittel der Studienplatzklage

Als wichtigste Voraussetzungen für ein Studium gelten gute Noten und die Hochschulzugangsberechtigung. Doch nicht jeder, der das Abitur mit einer guten Note besteht, bekommt automatisch den begehrten Studienplatz. Zudem unterscheidet sich die Art der Hochschulzugangsberechtigung, die mit dem Zeugnis nachgewiesen werden muss. Sie wiederum ist maßgeblich dafür, an welcher Hochschule überhaupt studiert werden darf.

Faktor #1: Die Hochschulzugangsberechtigung

Zum einen ist die allgemeine Hochschulreife zu nennen, die gleichbedeutend mit dem Abitur ist und mit der alle Studiengänge an allen verschiedenen Arten von Hochschulen studiert werden dürfen. Des Weiteren gibt es die fachgebundene Hochschulreife, mit der nur die im Zeugnis vermerkten Fächer studiert werden können. Alle Hochschultypen stehen dabei offen, nicht jedoch alle Fächer.

Zuletzt sei die Fachhochschulreife erwähnt, bei der alle Studiengänge an einer Fachhochschule studiert werden können. Speziell in Bayern gibt es bei dieser Art der Hochschulzugangsberechtigung eine Einschränkung: Hier wird die fachgebundene Fachhochschulreife angeboten, die zum Studium nur in bestimmten Fächern und nur an einer Fachhochschule berechtigt.

Wichtig: Manche Hochschulzugangsberechtigungen gelten nur für bestimmte Bundesländer. Welche das sind, ist auf dem betreffenden Zeugnis vermerkt. So können in Brandenburg und Hessen Inhaber der Fachhochschulreife auch an einer Universität studieren, wenn sie sich nur für einen Bachelorstudiengang einschreiben. Ein Studium, das mit dem Staatsexamen abschließt, käme für sie nicht in Betracht. Ähnliche Regelungen gibt es das Studium auf Lehramt betreffend.

Video: Die wichtigsten Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland.

Faktor #2: Der Numerus Clausus

Der Numerus Clausus – kurz NC – ist für viele zulassungsbeschränkte Studiengänge interessant und wird jährlich neu festgelegt. Er kommt überall dort zur Anwendung, wo die Nachfrage nach Studienplätzen größer ist als die tatsächliche Zahl der Plätze. Ein Beispiel dafür ist Medizin, wo der NC derzeit in fast allen Bundesländern bei 1,0 liegt. Das heißt, dass das Abitur mit dieser Note abgelegt worden sein muss. Dennoch können nicht immer alle Bewerber zugelassen werden, wenn ihre Anzahl immer noch die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Dann kommt es meist zu einem zusätzlichen Auswahlverfahren per Test.

Faktor #3: Die Wartesemester

Die Wartezeit ist ein sogenanntes nachrangiges Kriterium und kommt bei Studiengängen zur Anwendung, die mit einem NC behaftet sind. Dann legt die jeweilige Hochschule fest, wie viele Wartesemester vorhanden sein müssen, damit jemand einen Studienplatz trotz eines schlechteren NC bekommt. Auch hier wieder das Beispiel der Medizin, wo die Wartezeit im Studienjahr 2018/19 bei 14 Semestern gelegen hat, wenn der Bewerber eine Durchschnittsnote von 2,3 auf seinem Abitur vorweisen konnte.

Das heißt, dass der Interessent sieben Jahre lang auf seinen Studienplatz warten musste! Die Wartesemester wurden für Medizin ab dem Studienjahr 2021/22 ersetzt, hier werden die Studienplätze zu 10 Prozent durch eine Eignungsquote vergeben. Diese berücksichtigt unter anderem eine bereits vorhandene Ausbildung im medizinischen Bereich und auch den Abschluss des Eignungstests TMS.

Nicht alle Schauspiel- oder Musikhochschulen legen Wert auf das Abitur. Hier gehören Eignungsprüfungen zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein Studium, sofern eine hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen werden kann. ( Foto: Adobe Stock -  luckybusiness )

Nicht alle Schauspiel- oder Musikhochschulen legen Wert auf das Abitur. Hier gehören Eignungsprüfungen zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein Studium, sofern eine hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen werden kann. ( Foto: Adobe Stock – luckybusiness )

Die Studienplatzklage als Zugang zum Studium

Viele Studenten wollen den Studienplatz mithilfe des Rechtsanwalts einklagen. Meist ist hier der NC das Problem, der zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein Studium gehört und nicht erreicht werden konnte. Die Auswahlgrenze über den NC ist umso höher, je mehr Studieninteressierte vorhanden sind, was auch den hohen NC beim Studiengang Medizin erklärt.

Auffällig ist, dass die meisten Studenten, die ihren Studienplatz eingeklagt haben, das Studium genauso erfolgreich abschließen wie diejenigen, die entsprechend ihres NC direkt an den Studienplatz gekommen sind. Bei der Studienplatzklage geht es also darum, der Hochschule zu beweisen, dass der NC ungerecht ist und dass auch Motivation, Begabung und Vorkenntnisse für das Studium von Relevanz sein sollten.

Die Studienplatzklage strebt die Überprüfung an, ob die Hochschule nicht doch weitere Studienplätze als nur die bisher belegten anbieten kann. Das heißt, dass die per bestimmter Parameter berechnete Hochschulkapazität neu geprüft wird. Anwälte und ein Verwaltungsgericht nehmen diese Überprüfung vor und nicht selten kommt dabei heraus, dass die vorhandenen Mittel der Universität auch für weitere Studienplätze ausreichend sind. Das Einklagen ist grundsätzlich in alle Studiengänge möglich, die zulassungsbeschränkt sind.

Am häufigsten werden für eine Klage diese Studiengänge nachgefragt:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • Psychologie
  • Grundschullehramt
  • Pharmazie
  • BWL
  • Soziale Arbeit
  • Kommunikations- und Medienwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften

Eine Garantie für den Erfolg der Studienplatzklage gibt es nicht, denn neben der Zahl der bereits zugelassenen Studenten ist auch die Zahl der übrigen Kläger relevant. Als Faustregel gilt: Je weniger stark nachgefragt ein Studiengang ist, desto erfolgreicher kann die Klage sein.

Eine Garantie für den Erfolg der Studienplatzklage gibt es nicht, denn neben der Zahl der bereits zugelassenen Studenten ist auch die Zahl der übrigen Kläger relevant. ( Foto: Adobe Stock - baranq )

Eine Garantie für den Erfolg der Studienplatzklage gibt es nicht, denn neben der Zahl der bereits zugelassenen Studenten ist auch die Zahl der übrigen Kläger relevant. ( Foto: Adobe Stock – baranq )

Weitere Voraussetzungen für ein Studium im Überblick

Neben den genannten Voraussetzungen für ein Studium gibt es noch weitere wichtige Punkte, mit denen das Studieren an einer deutschen Hochschule geregelt wird.

Wer sich zum Beispiel für einen Masterstudiengang an einer Universität interessiert, braucht dafür nicht zwingend vorher den Bachelor an der Universität abgelegt zu haben, sondern es genügt auch ein Bachelor von der Fachhochschule. Auch eine Promotion im Anschluss an den Master kann an der Universität abgelegt werden. Die Voraussetzungen für ein Studium mit dem Abschluss „Master“ sind damit nicht verschieden und je nach vorheriger Hochschule anders geregelt. Es geht einzig um das Vorhandensein des Bachelor-Titels.

Diese Voraussetzungen für ein Studium sind noch wichtig

Die Anrechnung von Aus- und Fortbildungsleistungen ist möglich, wenn ein Studium an einer Hochschule angestrebt wird. Die entsprechenden Leistungen gelten dann als vorhanden und müssen nicht im Studium nachgeholt werden. Ein Beispiel dafür sind Berufspraktika, die nicht als Vorleistung erbracht werden müssen. Welche Leistungen im Einzelnen anerkannt werden, entscheiden die Hochschulen selbst.

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss natürlich die entsprechenden Sprachkenntnisse mitbringen. Für alle Nichtmuttersprachler gilt daher, dass sie einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse erbringen müssen. Die zugehörigen Tests können im Heimatland oder auch an der deutschen Hochschule vorgenommen werden, der Deutsche Akademische Austauschdienst ist der richtige Ansprechpartner für alle Vorgaben im Detail. Wichtig: Bei „International Degree Programmes“ sind derartige Nachweise nicht nötig, die Studiengänge werden ohnehin in englischer Sprache abgehalten.

Als weitere wichtige Voraussetzung für ein Studium gelten auch Eignungsprüfungen. Sie werden unter anderem in künstlerischen Studiengängen verlangt, im Sport- und Schauspielstudium. Teilweise müssen dafür Arbeitsmappen vorgelegt werden, in denen die bisherige Arbeit bildlich dargestellt wird. Teilweise sind Vorspiele oder Eignungsprüfungen nötig.

Tipp: Nicht alle Schauspiel- oder Musikhochschulen legen Wert auf das Abitur. Hier gehören Eignungsprüfungen zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein Studium, sofern eine hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen werden kann. Der NC ist dann irrelevant.

Ein Medizinstudent muss sich schon sehr anstrengen um durchs Studium zu kommen. ( Foto: Adobe Stock - Elnur )

Ein Medizinstudent muss sich schon sehr anstrengen um durchs Studium zu kommen. ( Foto: Adobe Stock – Elnur )

Für einige Fächer werden Fremdsprachenkenntnisse verlangt. Diese können beispielsweise folgenden Regelungen unterliegen:

  • Geisteswissenschaftliche Fächer

    Latein gilt als Zugangsvoraussetzung für Philosophie, Geschichte und Germanistik, auch viele Lehramtsstudiengänge verlangen Latein neben anderen Voraussetzungen für ein Studium.

  • Theologie

    Das Hebraicum sowie das Graecum sind vorgeschrieben, werden von den meisten Studenten aber nicht vor dem Studium, sondern erst im ersten Semester erlernt.

  • Neuere Philologien

    In Fächern wie Romanistik und Anglistik kann ein TOEFL-Test oder das DELF verlangt werden. Oft sind Einstufungstests zu Beginn des Semesters abzulegen, sie bilden die Grundlage für die Auswahl der weiteren Lehrveranstaltungen.

Zu den Voraussetzungen für ein Studium wird im Rahmen des Tags der offenen Tür an den Universitäten und Hochschulen aufgeklärt. Dort werden auch Möglichkeiten für weitere Informationen und für den Zugang zum Studium auf Umwegen erklärt.

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