Sachkundeprüfung § 34a: Kosten bei IHK und 13 wichtige Tipps

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Die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung ist für alle im Bewachungsgewerbe Tätigen wichtig. Prüfinstitution ist die IHK, die eine schriftliche und mündliche Prüfung abnimmt.

Die Sachkundeprüfung nach 34a: Prüfung für mehr Sicherheit

Die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung ist der Abschluss einer Ausbildung, die jeder Gewerbetreibende oder Angestellte im Bewachungsgewerbe benötigt.

Dabei ist die Prüfung mehr als nur ein Abschluss eines Sicherheitsunterrichts, denn die Anforderungen und der Aufwand liegen recht hoch. Mit einer bestandenen Prüfung ist der vorgeschriebene Unterricht für das Bewachungspersonal oder für Gewerbetreibende nicht mehr nötig.

Wer braucht die Sachkundeprüfung nach 34a?

Wer eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte, braucht die Sachkundeprüfung nach 34a:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Raum
  • Schutz und Sicherheit der Menschen beim Einkaufen (z. B. Kaufhausdetektiv)
  • Türsteher (Bewachung im Einlassbereich)
  • Bewachung von Immobilien und Gemeinschaftsunterkünften (leitende Funktion)
  • Bewachung von Großveranstaltungen (leitende Funktion)
  • Sicherheitsunternehmer

Die Ausübung der mit den oben genannten Berufen in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist ohne Vorliegen des Sachkundenachweises nach § 34a laut Gewerberecht nicht erlaubt.

Liegt die Sachkundeprüfung nach 34a nicht vor und dies wird im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, muss der Arbeitgeber mit mindestens 1500 Euro Strafe pro Person rechnen. Im Wiederholungsfall ist das kontrollierende Ordnungsamt sogar berechtigt, das Unternehmen zu schließen. Wird ein Angestellter das zweite Mal ohne Sachkundeprüfung erwischt, muss er mit einem Berufsverbot rechnen.

Die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung ist für alle im Bewachungsgewerbe Tätigen wichtig. ( Foto: Shutterstock- Robert Kneschke )

Die Sachkundeprüfung nach 34a der Gewerbeordnung ist für alle im Bewachungsgewerbe Tätigen wichtig. ( Foto: Shutterstock- Robert Kneschke )

Wer braucht die Sachkundeprüfung nach 34a nicht?

Wer einen Berufsabschluss vorweisen kann, der für das Bewachungsgewerbe relevant ist, ist von der Unterrichtspflicht und der Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nach 34a befreit.

Zu nennen sind hier unter anderem die folgenden Berufe bzw. Abschlüsse:

  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Werkschutzfachkraft
  • Werkschutzmeister
  • Abschluss im mittleren Polizeivollzugsdienst
  • Abschluss im mittleren Justizdienst
  • Feldjäger

Auch diejenigen, die bereits im Schutzgewerbe tätig waren und diese Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht haben, können im Rahmen der Stichtagsregelung (Stichtag 31.03.1996) von der Sachkundeprüfung nach 34a befreit sein.

Wie kann die Sachkundeprüfung beantragt werden?

Der Antrag auf Unterricht und Ablegen der Sachkundeprüfung ist beim zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Auch die Landratsämter kommen dafür infrage und sind bei den Landkreisen Ansprechpartner.

Wichtig: Die erfolgreich abgelegte Sachprüfung ersetzt nicht die Pflicht zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit!

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt direkt online auf den Seiten der IHK. Dort wird auch nach einem gewünschten Prüfungstermin gefragt, zudem muss angegeben werden, ob es sich um die Beantragung der gesamten Prüfung oder um eine Wiederholungsprüfung (mündlich oder schriftlich) handelt. Außerdem wird mit dem Formular bestätigt, dass die gebührenpflichtige Anmeldung vorgenommen wird. Es muss angegeben werden, an welche Adresse der Gebührenbescheid übersandt werden soll.

Übernimmt ein Unternehmen die Kosten für die Prüfung, so muss dieses die Bestätigung über die Kostenübernahme mitsenden bzw. das dafür vorgesehene Feld auf dem Formular ausfüllen. Möglich ist zudem die Beantragung nur einer mündlichen Prüfung. Wurde der schriftliche Teil bereits bei einer anderen IHK absolviert, muss der entsprechende Nachweis dem Formular beigefügt werden.

Wichtig: Auf dem Formular wird darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Anmeldung kein kostenfreier Rücktritt von der Prüfung mehr möglich ist.

Wer dennoch zurücktreten möchte, muss dies der IHK unbedingt schriftlich mitteilen. Ausfüllhilfen für die Beantragung der Sachkundeprüfung sind ebenfalls auf den Seiten der IHK zu finden.

Um den Antrag auf Ablegen der Sachkundeprüfung zu stellen, müssen diverse Unterlagen eingereicht werden.

Dazu gehören diese Dokumente:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel für mindestens sechs Monate ab Betriebsbeginn bei Unternehmern
  • Versicherungsnachweis
  • Auszug aus Handels- oder Genossenschaftsregister
Wer einen Berufsabschluss vorweisen kann, der für das Bewachungsgewerbe relevant ist, ist von der Unterrichtspflicht und der Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nach 34a befreit. ( Foto: Shutterstock-_Mizin Roman )

Wer einen Berufsabschluss vorweisen kann, der für das Bewachungsgewerbe relevant ist, ist von der Unterrichtspflicht und der Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nach 34a befreit. ( Foto: Shutterstock-_Mizin Roman )

13 wichtige Tipps zur Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach 34a ist in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung aufgeteilt. Ganz wichtig dabei: Nicht unter Zeitdruck setzen lassen, sondern in Ruhe nach Antworten suchen! Lieber ein wenig länger überlegen und dafür ist die Antwort fundiert.

Zusätzlich helfen die folgenden 13 Tipps, um die Sachkundeprüfung nach 34a erfolgreich abzuschließen:

  1. Reihenfolge einhalten
    Es hilft weder der Konzentration noch der Zeitersparnis, zwischen den verschiedenen Aufgaben hin- und herzuspringen. Es ist in der Regel sinnvoller, die Prüfungsbögen in der vorgegebenen Reihenfolge abzuarbeiten.
  2. Erst lesen, dann antworten
    Prüflinge sollten die Fragen unbedingt zuerst lesen und dann erst nach einer Antwort suchen. Wichtig: Bei Auswahlantworten unbedingt darauf achten, ob die Antworten zur Frage passen, denn hier lauern gern Fallen.
  3. Erst geistig beantworten
    Müssen Antworten formuliert werden, sollte dies zuerst im Kopf geschehen. Dann die Antwort aufschreiben – nach der „geistigen Vorformulierung“ geht das einfach schneller.
  4. Kein Zeitdruck
    Für die schriftliche Prüfung sind 120 Minuten angesetzt, die auch völlig ausreichend sind. Bitte nicht unter Druck setzen lassen, die Aufgaben können wirklich in Ruhe gelesen und bearbeitet werden.
  5. Nicht festbeißen
    Sollte eine Aufgabe nicht zu beantworten sein, nicht darauf festbeißen! Lieber die nächste Aufgabe wählen und dann noch einmal zu dieser zurückkehren, wenn alles andere fertig ist.
  6. Rechtzeitig beginnen
    Ideal ist eine Art Lernplan, nach dem das Prüfungswissen in gleichmäßige Häppchen geteilt und ausreichend lange vorher gelernt wird. Kleine Lerneinheiten bleiben besser im Gedächtnis haften.
  7. Selbstbewusst sein
    Wer im mündlichen Prüfungsgespräch selbstbewusst auftritt, erzeugt damit den Eindruck von Souveränität. Der Prüfling weiß scheinbar, wovon er redet! Dass das Gesagte dennoch richtig sein sollte, versteht sich von selbst.
  8. Pünktlich sein
    Es zeugt von Wertschätzung gegenüber den Prüfern, wenn der Prüfling pünktlich erscheint. Außerdem kann die Prüfung mit mehr Ruhe angegangen werden, wenn nicht bereits von Anfang an Zeitdruck herrscht.
  9. Schreibmaterialien verwenden
    Tafel und Flipchart können zum Darstellen der eigenen Gedanken und für Erklärungen genutzt werden. Für besonders aufgeregte Prüflinge sind sie überdies praktisch, weil sich beim Schreiben die Aufregung ein wenig verbergen lässt.
  10. Rechtzeitig wissen, was dran kommt
    Beim Ausbilder, in der Ausbildungsordnung und im Ausbildungsplan ist nachzulesen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das gibt ein wenig Sicherheit.
  11. Lieber nachfragen
    Wer eine Frage nicht verstanden hat, sollte unbedingt nachhaken. Nicht stattdessen allgemein antworten und auch nicht vom Thema abweichen! Im schlimmsten Fall fragt der Prüfer in der eingeschlagenen Richtung nach und hier zeigen sich Lücken im Fachwissen.
  12. Erst denken, dann reden
    Dieser Ratschlag gilt übrigens nicht nur für Prüfungen! Hier allerdings ganz besonders, denn wer sich „um Kopf und Kragen“ redet, zeugt nicht gerade von Souveränität und guter Vorbereitung.
  13. Um andere Frage bitten
    Sollte eine Frage gar nicht zu beantworten sein, sollte der Prüfling um eine andere Frage oder ein anderes Fachgebiet bitten. Das ist allemal besser, als wie ein Politiker um den heißen Brei herumzureden und keine konkrete Antwort geben zu können.

Video: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – wie läuft das ab? 2020

FAQs: Fragen rund um die Sachkundeprüfung nach 34a

Die folgenden Fragen rund um die Sachkundeprüfung nach 34a drehen sich rund um die Inhalte der Prüfung sowie um die Organisation.

Wie viel kostet der § 34a Schein?

Die Kosten für den § 34a Schein betragen ab 150 Euro. Die Prüfungsgebühren sind unterschiedlich, so erhebt die IHK Ostbrandenburg beispielsweise 195 Euro für die Prüfung. Schriftliche und mündliche Wiederholungsprüfungen werden mit 95 bzw. 80 Euro angegeben.

Kann an der Prüfung nicht teilgenommen werden, hat die Prüfinstitution das Recht, Stornogebühren zu verlangen. Diese betragen bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor der Prüfung 30 Prozent der Prüfungsgebühr, bei einer Stornierung danach bis zu 50 Prozent der Prüfungsgebühren.

Wie lange dauert Sachkundeprüfung § 34a?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a dauert 120 Minuten, dafür wird ein Tag angelegt. Die Prüflinge kommen zum Prüfungsraum und es wird ihnen ein Platz zugewiesen bzw. können sie sich einen aussuchen. Jeder sitzt einzeln.

Danach werden die Prüfungsfragen ausgegeben, die Zeit beginnt. Für die mündliche Prüfung werden 30 Minuten angenommen. 15 Minuten dauert das Prüfungsgespräch, die übrige Zeit dient der Vorbereitung.

Laut Gewerberecht dürfen nur die Menschen im Schutz und für die Sicherheit anderer Menschen tätig sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.  ( Foto: Shutterstock-  Africa Studio)

Laut Gewerberecht dürfen nur die Menschen im Schutz und für die Sicherheit anderer Menschen tätig sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. ( Foto: Shutterstock- Africa Studio)

Was ist eine Sachkundeprüfung nach § 34a?

Mit der Sachkundeprüfung nach § 34a sollen rechtliche Vorschriften zur Berufsausübung eingehalten werden. Die Gewerbeordnung regelt die Tätigkeiten, die im Bewachungsgewerbe ausgeübt werden, in der Art, dass eine Prüfung vor der Ausübung des Berufs nötig ist.

Laut Gewerberecht dürfen nur die Menschen im Schutz und für die Sicherheit anderer Menschen tätig sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Sachkundeprüfung nach 34a ist der Nachweis über das erworbene Fachwissen, um der gewählten Tätigkeit rechtlich sicher nachkommen zu können. Dabei wird auch der Umgang mit dem Thema Datenschutz behandelt.

Des Weiteren geht es um folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit
  • Gewerbeschutzrecht und Datenschutz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Umgang mit Waffen
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Unfallverhütungsvorschrift für Sicherungs- und Wachdienste
  • Grundzüge zur Sicherheitstechnik

Bei der Prüfung vor der IHK werden die Prüfungsfragen aus den genannten Sachgebieten formuliert. Es wird versucht, eine Mischung aller Themengebiete zu umreißen.

Was ist der Unterschied zwischen § 34a und Sachkundeprüfung?

Das Gewerberecht sieht das Unterrichtsverfahren nach § 34a vor und fordert dieses für alle, die gewerbsmäßig Leben und Eigentum anderer Menschen beschützen wollen. Die zuständige Behörde muss demnach für die Ausübung des Jobs ihre Zustimmung geben.

Das bedeutet für alle, die in der Bewachung von Menschen oder Gegenständen zuständig sind, dass sie einen Unterricht bei der zuständigen IHK absolvieren müssen. Gefordert sind für Privatpersonen 40 Stunden, für Gewerbetreibende verdoppelt sich der Unterricht.

Der Sachkundenachweis hingegen befasst sich mit einzelnen Sachgebieten, die vertiefend vermittelt werden. Der Umgang mit Waffen wird dabei ebenso unterrichtet wie einzelne Rechtsgebiete oder Grundzüge zum Thema Datenschutz. Die Prüfung muss vor der IHK abgelegt werden und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Damit sind die Unterschiede klar: Der Unterricht vermittelt einen groben Überblick über den Fachbereich und befähigt die Teilnehmer, bestimmte Berufs auszuüben. Wer hingegen den Sachkundenachweis nach 34a in der Tasche hat, kann alle Bewachungstätigkeiten ausüben .

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